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Rollen, Aufgaben und Pflichten

Mit der Unterzeichnung einer Erklärung (siehe Anhang) verpflichten sich die Tauschteilnehmer, die folgenden Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen.

Aufgaben und Pflichten aller Tauschteilnehmer

Für alle involvierten Tauschteilnehmer gelten folgende Grundpflichten:

  • Im Grundsatz gelten die EPAL-Tauschkriterien, Stand 2017; bilaterale Zusatzvereinbarungen sind separat schriftlich zu regeln und zu kommunizieren
  • Kostentransparenz in Bezug auf Beschaffung, Reparatur und Entsorgung (jährliche freiwillige Erhebung, siehe Punkt 4)
  • Involviertes Personal schulen
  • Sorgsamer Umgang gemäss Handhabungsempfehlung (siehe Anhang)

Aufgaben der Verlader

  • Pflicht zur Kontrolle der Tauschfähigkeit der Europalette vor dem Beladen
  • Beladen und Versand ausschliesslich mit tauschfähigen Europaletten
  • Information an Dienstleister über vertragliche Regelungen mit dem Empfänger

Aufgaben der Dienstleister

  • Führen einer Tauschbuchhaltung für Europaletten, sofern diese nicht bilateral zwischen Verlader und Empfänger vereinbart ist
  • Unregelmässigkeiten melden und nach Möglichkeit dokumentieren

Aufgaben der Empfänger

  • Kontrolle der empfangenen Europaletten ohne Pauschalabzug
  • Information an Dienstleister über vertragliche Regelungen mit dem Verlader
  • Pflicht zur Kontrolle der Tauschfähigkeit der Europalette vor der Rückgabe

Regelungen für Kauf, Reparatur und Entsorgung von Europaletten

Um den freien Palettenpool qualitativ auf einem hohen Standard zu halten, müssen alle Tauschteilnehmer allgemeine Regelungen für Kauf, Reparatur und Entsorgung einhalten. Verlader, Dienstleister und Empfänger tragen die Kosten für Kauf, Reparatur und Entsorgung verursachergerecht.

Kauf

  • Tauschbare Europaletten, hergestellt nach EN 13698
  • Keine Fälschungen, nur qualitätsgesicherte Europaletten
  • Beschaffung von neuen Europaletten ausschliesslich bei Betrieben mit Lizenz

Reparatur

  • Reparatur nur bei lizenzierten Unternehmungen
  • Stichprobenkontrolle, ob nur konforme Ersatzteile verwendet wurden
  • Stichprobenkontrolle, ob Prüfnägel verwendet werden

Entsorgung

  • Europaletten mit sichtbaren Tauschkennzeichen dürfen nur durch vertrauenswürdige Partner entsorgt werden (Entsorgung in Energie)
  • Verkauf an Händler als Einwegpaletten darf nur erfolgen, wenn die Tauschkennzeichen nicht mehr sichtbar sind (z. B. durch Schwärzen)