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Geschichte

Im Jahr 1952 begannen die Schweizerischen Bundesbahnen damit, genormte Flachpaletten aus Holz, 800 × 1200 mm, mit interessierten Verfrachtern auszutauschen. Dieses rationelle, kostengünstige Verfahren fand guten Anklang und verbreitete sich sehr schnell in allen Branchen der schweizerischen Wirtschaft. Bis 1975 waren bereits über 7500 Unternehmen diesem Pool angeschlossen. Der rein schweizerische Palettenpool fand am 1. Januar 1960 eine entscheidende Ergänzung. Durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den SBB und der Deutschen Bundesbahn (DB) wurde der Europäische Palettenpool EPP gegründet, dem im Laufe der Jahre die Eisenbahnverwaltungen von 18 weiteren Ländern beitraten. Die Interessen wurden in der UIC (Union internationale des chemins de fer) durch die Arbeitsgruppe «Fragen der Palettierung» vertreten. Nebst dem jeweiligen Bahnzeichen der Bahnunternehmungen auf dem linken Klotz wurde in dieser Zeit der Brand EUR auf dem rechten Klotz der Palette aufgebracht. Die Marke EUR ist geschützt, die Markenrechte liegen bei der Österreichischen Bahn RCA Rail Cargo Austria.
Trotz gemeinsam aufgestellter Normen und Vorschriften (UIC-Merkblatt 435-2/435-4) gelang es dem Europäischen Palettenpool EPP nicht, den Wildwuchs bezüglich der Qualität der hergestellten Paletten zu unterbinden. Aufgrund dieser Tatsache wurde im Jahr 1991 in München die EPAL (European Pallet Association) gegründet. Diese europäische Vereinigung hat die Zielsetzung, bei möglichst vielen europäischen Ländern und Bahnen eine einheitliche Qualität der Poolpaletten zu garantieren. Die EPAL ist seit dem 1. Januar 1995 operativ tätig, den ursprünglichen Gründungsländern Deutschland, Frankreich und Schweiz haben sich bis heute 11 Nationalkomitees angeschlossen. Bei den durch die EPAL kontrollierten Lizenznehmern wurde auf dem linken Klotz anstelle des Bahnzeichens der Brand EPAL verwendet. Folgende Kernaufgaben werden verfolgt:

  • Definition der Qualitätsanforderungen in Zusammenarbeit mit den internationalen Normungen
  • Durchsetzung der Herstellungs- und Qualitätsvorschriften, der einheitlichen Tauschkriterien und Reparaturvorschriften auf europäischer Ebene
  • Festlegung der Kennzeichnungen sowie Vergabe von Zulassungen an Hersteller, Reparateure und Hersteller der Befestigungselemente
  • Durchführung der eigentlichen Qualitätssicherung und damit Schaffung der Voraussetzungen für einen europaweiten Tausch
  • Vertretung der Interessen seiner Mitglieder bezüglich Qualitätssicherung und Markenschutz

Seit dem 1. August 2015 werden die durch die EPAL-Lizenznehmer produzierten Paletten auf allen Aussenklötzen mit dem Einbrand EPAL gekennzeichnet. EUR-Paletten, die eine Lizenz der UIC haben, sind mit UIC und EUR gekennzeichnet. Schätzungen über die sich heute im Umlauf befindliche Menge an Europaletten reichen von 450 bis 500 Millionen Stück. Pro Jahr werden durch die Lizenznehmer der EPAL und der UIC weltweit zwischen 80 und 90 Millionen neue normierte und qualitätsgesicherte Europaletten hergestellt. Allein auf dem Schweizer Markt befinden sich derzeit etwa 15 Millionen Europaletten im Umlauf, die von geschätzten 30 000 Unternehmen in der Schweiz verwendet werden. Der freie Europalettenpool ist in der Schweiz das dominierende Verfahren im Mehrweg-Ladungsträgermanagement. Das System basiert auf einem Tauschverfahren, an dem alle Benutzer von Europaletten frei teilnehmen können, unabhängig davon, wie der Benutzer in den Besitz der Europaletten gelangt ist. Das Tauschverfahren wurde mit dem Ziel eingeführt, eine schnelle und kostengünstige Verfügbarkeit von Paletten für jeden Teilnehmer zu gewährleisten. Idealerweise erfolgt der Tausch Zug um Zug, das heisst, eine Vollgut-Palette wird gegen eine Leergut-Palette getauscht. In der Praxis ist ein Zug-um-Zug-Tausch jedoch nicht immer möglich, weshalb dann Palettenscheine ausgestellt, Palettenkonten geführt und diese «Palettenschulden» zeitlich nachgelagert beglichen werden. Die Tauschkriterien sind durch die EPAL international reglementiert, erfordern aber von jedem Teilnehmer Eigenverantwortung. Die Verantwortung über Reparatur oder Ersatzbeschaffung liegt gemäss dem UIC-Kodex beim jeweiligen Besitzer der Palette.