Grundsätze
Zielsetzung
Ziel ist ein funktionierender, offener Pool von Europaletten, bei dem die Rechte und Pflichten geregelt sind und die Lasten verursachergerecht getragen werden. Das Ziel wird erreicht durch:
- Klare Richtlinien und Regelungen:
einheitlicher Prozess/Tauschkriterien/Ziel/Sinn/Zweck/Aufgaben/Pflichten - Commitment:
Unterzeichnen einer Erklärung als Willensbekundung zur Einhaltung der vorliegenden Empfehlung durch alle Teilnehmer - Transparenz:
Verfügbarkeit der Informationen für die Teilnehmer (Übersicht Produzenten, Reparaturbetriebe, unterzeichnete Erklärungen, Entsorgungsstellen, Marktindex usw.) - Kostengerechtigkeit:
faire Kostenverteilung für alle Teilnehmer - Einfache Handhabung:
anwenderfreundlich und praxistauglich, benutzergerecht dokumentiert
Allgemeine Regelungen
Grundlage für den Tausch bilden die bestehenden Tauschkriterien der EPAL, Stand 2017. Unter anderem ist die Farbe (Schattierung) der Europalette kein Tauschkriterium. Weiterführende Qualitäts-Klassifizierungen, wie sie in Deutschland teilweise angewendet werden, sind in der Schweiz nicht allgemein vorgesehen. Falls bilaterale Qualitäts-Klassifizierungen gemacht werden, empfiehlt es sich, die gültigen Regelungen von GS1 Germany anzuwenden und spezifisch zu vereinbaren. Die Rollen, Aufgaben und Verantwortungen aller Teilnehmer des Pools müssen klar definiert sein und wahrgenommen werden. Das Commitment wird durch die Unterzeichnung einer Erklärung durch die Tauschteilnehmer bekräftigt. Weitere Bedürfnisse des Marktes, insbesondere auch branchenspezifische oder individuelle Vereinbarungen und Usanzen, sollen berücksichtigt und abgestimmt werden bzw. ermöglicht werden, ohne die Grundsätze infrage zu stellen. Durch eine breite und stufengerechte Kommunikation und unter Einbezug der wichtigsten Akteure wird eine hohe Bekanntheit und Akzeptanz der Regeln bei allen Beteiligten erreicht.
Tauschbare Europaletten
Getauscht werden Europaletten, hergestellt und repariert nach dem Technischen Regelwerk der EPAL, nach dem UIC-Kodex 435-2/435-4, basierend auf der EN 13698 mit den Abmessungen 800 × 1200 mm. Die Hersteller der Europaletten müssen über eine Produktionslizenz der EPAL oder der UIC verfügen und somit durch eine unabhängige Prüfgesellschaft kontrolliert werden.